Klasse A2:
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A2 setzt keinen Vorbesitz einer anderen Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt euch zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW ( 48 PS ) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. ( Also bei 35 kW mindestens ein Gewicht der Maschine von 175 kg ) Bewerber, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, können direkt die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
Befristung: Klasse A2 ist ebenfalls nur 15 Jahre gültig. ( Es wird nach 15 Jahren nur der Führerschein, also das Dokument erneuert. Ihr braucht keine neue Prüfung zu machen )
Einschluss: Die Klasse A2 schließt die Führerscheinklassen A1 und AM ein.
Sonderfahrten Klasse A2 | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
Anzahl/Stunden |
5 | 4 | 3 |
Erweiterung: Bei einer Erweiterung der Klasse A1 auf A2, braucht ihr nur eine prakt. Prüfung ablegen. Voraussetzung ist, dass ihr min. 2 Jahre im Besitz der Klasse A1 seid! Das gilt auch für alle, die ihren Autoführerschein vor dem 31.03.1980 gemacht haben!!!
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten